AGB

- Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels. insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Appartements und anderen Räumlichkeiten des Hotels. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vorn Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

- Das Hotel ist berechtigt. bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

- Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.-

- Die Preise bestimmen sich nach deren Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt. Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hotels über die Preiserhöhung geltend zu machen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist, und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

- Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vorn Vertrag erklären kann (Reservierung). erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde, Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens 1 Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

- Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der Kunde nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 %, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft + Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

- Neben den Hotelleistungen können dem Kunden, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden. z.B. Sportkurse, Besuch bestimmter Veranstaltungen etc. Fremdleistungen werden nicht vorn Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Die werden vom Hotel nur im Wege der Vermittlung weitergeleitet bzw. im Namen und auf Wunsch des Kunden angefordert. Die Durchführung der Vermittlung von Fremdleistungen kann von Voraussetzungen wie Mindestteilnehmerzahlen und Verfügbarkeit von Kartenkontingenten abhängig gemacht werden. Es bleibt vorbehalten, die ermittelte Fremdleistung abzusagen oder umzuändern. wenn der Leistungserbringer diese absagt oder umändert. Für Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen wird vorn Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Für die Durchführbarkeit der Fremdleistungen wird ebenfalls keine Gewähr und Haftung übernommen. Gehaftet wird lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Die Haftung wird dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

- A) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. B) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. C) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage. Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen. sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. D) Jedwede Haftung des Hotels nach lit. A) bis C) ist ausgeschlossen.

- Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Jede Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

- Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffn. 8 und 9 und den §§ 70l ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

- Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe. oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung). insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels. behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht.

- Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel. sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet. Was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

- Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung. mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzen Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.

- Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

- Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein. ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zur stellen. Wenn das Zimmer später geräumt wird, kann das Hotel Schadenersatz wie folgt verlangen: Räumung bis 18.00 Uhr: 50 %‚ Räumung nach 18.00 Uhr: 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises). Dem Kunden steht es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dem Hotel steht es frei, einen höheren Schaden nach. zuweisen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr, frühestens aber eine Stunde, nachdem die erste Fähre des Tages im Juister Hafen angelegt hat, anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.

- Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseinritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.

- Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels 26571 Juist oder 49733 Haren.

- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.